Die geplanten Erkundungen von Erdöl- und Erdgasvorkommen in der Lüneburger Region und der damit verbundene Einsatz der umstrittenen Fracking-Technologie sorgen weiterhin für großen Unmut. Lüneburgs Landtagsabgeordnete Andrea Schröder-Ehlers (SPD) warnt von Anfang an vehement vor diesem Vorhaben einer US-amerikanischen Firma. Sie kritisiert das Niedersächsische Wirtschaftsministerium scharf, das ihrer Ansicht nach „solche folgenschweren Maßnahmen kurzfristig durchboxen“ wolle.

Zum beantragten Verfahren der Erdgas- und Erdölgewinnung hatte der Landkreis Lüneburg beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) um Fristverlängerung gebeten. Denn im Kreistag war einstimmig beschlossen worden, dass diese Angelegenheit in einer gemeinsamen Sitzung der Umweltausschüsse beraten werden soll. Die Frist wurde durch das LBEG daraufhin aber nur bis zum 30. November verlängert. „Dieser viel zu kurze Zeitraum für eine Stellungnahme macht schon deutlich, dass die Landesbehörde an einer fundierten Auseinandersetzung der Kommunen mit dem hochbrisanten Thema Fracking gar kein Interesse hat“, kommentiert SPD-Kreis- und Landespolitikerin Andrea Schröder-Ehlers die Situation.

Schröder-Ehlers weiter: „Dieses Vorgehen bestätigt meine Einschätzung: Die Landesbehörde, die ja selbst gleich die Erkundungen für sinnvoll erachtet hat, lässt hier jede Form der Offenheit und Transparenz vermissen. Stattdessen drückt sie aufs Tempo, will die Bescheidung vorauseilend durchführen, möglichst ganz ohne politische Diskussion, bietet lediglich vertrauliche Hinterzimmer-Gespräche an und setzt die Kommunen unter Druck, die sich verständlicherweise um konkrete Informationen bemühen.“ Das sei alles so nicht hinnehmbar, erklärt die Abgeordnete.

Dem Antrag des Unternehmens aus New York zur geochemischen und seismischen Erkundung im sogenannten Erlaubnisfeld „Lüneburg“ sowie zur Durchführung horizontaler und vertikaler Explorations-bohrungen auf diesem 714 Quadratkilometer großen Gebiet muss dann genehmigt werden, wenn nach Bundesberggesetz keiner der Versagungsgründe vorliegt, was das LBEG zu beurteilen hat. Mit der Erlaubnis sichert sich das Unternehmen zunächst das Areal für bestimmte Bodenschätze für eine bestimmte Zeit und verhindert dort Erkundungen konkurrierender Unternehmen. Die Genehmigung bildet im weiteren Verlauf die Grundlage für das Betriebsplanverfahren, bei dem der Landkreis erneut angehört werden muss. Landesparlamentarierin Schröder-Ehlers kritisiert das Verfahren nach Bergrecht, nach dem auch schon die Erkundungsarbeiten für ein Atommüllendlager in Gorleben erfolgt sind. Sie sieht die Gefahr, dass mit der ersten Genehmigung der „Jagd auf Lüneburgs Bodenschätze mit zweifelhaften Methoden Tür und Tor geöffnet werden“.

Die SPD-Politikerin weiter: „Nach Paragraf 11 des Bergrechts besteht ein Versagungsgrund, wenn überwiegende öffentliche Interessen die Erkundung im Gebiet ausschließen – bei Auswirkungen auf das Grundwasser und den Untergrund sollte das wohl der Fall sein.“ Sie fordert eine Änderung des Bundesberg- bzw. Landesberggesetzes, weil diese den kommunalen Handlungsspielraum zu stark einschränken. „Umweltver-träglichkeitsprüfungen sind erst ab 500.000 Kubikmeter Entnahmemenge vorgesehen, das darf so nicht bleiben“, sagt sie. Von Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) erwartet sie, dass dieser „seine Behörde zurückpfeift und den Kommunen mehr Beteiligungsmöglichkeiten einräumt“.

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