Die Benachrichtigungen für die Landtagswahl am 20. Januar 2013 sind unterwegs. Zudem hat in der Hansestadt Lüneburg ab sofort ein Briefwahlbüro geöffnet. Damit können diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die bereits vor dem eigentlichen Wahltermin ihre Stimmen zur Landtagswahl abgeben möchten, weil sie am Wahltag vielleicht verhindert sind, jetzt ihre Briefwahlunterlagen anfordern. Lesen Sie hier, wie das geht, und was Sie zur Wahl wissen sollten.

Unsere Demokratie bleibt nur dann lebendig, wenn sich möglichst alle Bürgerinnen und Bürger an ihr beteiligen. „Machen Sie bitte von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und entscheiden Sie mit“, fordert die SPD-Landtagsabgeordnete und -kandidatin Andrea Schröder-Ehlers die Menschen im Wahlkreis Lüneburg auf, „nutzen Sie gegebenenfalls die Möglichkeit der Briefwahl“. Zum Wahlkreis gehören neben dem Stadtgebiet Lüneburg die Samtgemeinden Amelinghausen, Bardowick und Gellersen.

Wahlberechtigt zum Niedersächsischen Landtag ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit drei Monaten seinen Wohnsitz im Land Niedersachsen hat.

Wer die Briefwahl nutzen möchte, kann auf der Rückseite der zugesandten Wahlbenachrichtigung den Antrag auf Briefwahlunterlagen ausfüllen und kostenfrei an die Stadt oder Gemeinde zurücksenden – die Unterlagen werden dann zugeschickt. Die Lüneburgerinnen und Lüneburger können aber auch bis Freitag, 18. Januar 2013, 13:00 Uhr, direkt zum Briefwahlbüro der Hansestadt gehen. Es befindet sich im 2. Stock des Bürgeramtes, Bardowicker Straße 23, Telefon 04131 309-200. Dort kann man entweder ebenfalls die Unterlagen beantragen oder auch gleich vor Ort die Stimmen abgeben. Dazu sind die Wahlberechtigungskarte und der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Auch im Internet unter www.lueneburg.de/wahl2013 können die Wahlscheine für die Briefwahl bis Mittwoch, 16. Januar 2013, 18:00 Uhr, beantragt werden.

Wer bis zum 30. Dezember 2012 keine Wahlberechtigung erhalten hat, sollte sich bei der Gemeindeverwaltung bzw. im Bürgeramt erkundigen, ob ein Eintrag im Wählerverzeichnis besteht. Wenn dies der Fall ist, bedeutet das die gesicherte Wahlteilnahme. Andernfalls besteht im Zeitraum vom 02. Bis 04. Januar 2013 die Möglichkeit, einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu stellen.

Bei der Wahl des Niedersächsischen Landtages haben Sie zwei Stimmen, Erst- und Zweitstimme. Auf dem Stimmzettel befinden sich in der linken, schwarz gedruckten Spalte die Namen der Personen, die sich um ein Direktmandat bewerben. In der rechten Spalte, blau gedruckt, sind die Landeslisten der Parteien aufgeführt.