Ende Februar soll ein neues Schulgesetz aus der Feder des neuen niedersächsischen Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) im Landtag beschlossen werden. Es umfasst drei Bereiche:

1. Flexibilisierung des Einschulungsstichtages
Der Schulgesetzentwurf sieht vor, dass Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, die Möglichkeit erhalten, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben.

Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres entschieden haben, ob die Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll. In diesem Fall reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule aus.

Philipp Meyn, Sprecher für Bildung im Ortsvereinsvorstand der SPD Lüneburg, meint dazu:

„Der Elternwille wird gestärkt und eine im Einzelfall verfrühte Einschulung kann verhindert werden. Es werden allerdings insgesamt mehr Kindergartenplätze benötigt, wenn die Einschulung um ein Jahr verschoben wird. Zum von der Landesregierung avisierten Stichtag, 1. Mai, ist das stadtinterne Vergabeverfahren (Stichtag 31. Januar) bereits weitgehend abgeschlossen. Diese beiden Termine sollten auf einander abgestimmt werden. Auswirkung: Ungewiss. Es ist fraglich, wie viele Eltern von der neuen Regelung Gebrauch machen werden. In der Lüneburger Stadtverwaltung werden derzeit 35 Fälle prognostiziert.

2. Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung werden künftig von den Kitas vorgenommen

Der Bildungsauftrag in den Kitas soll durch die Übernahme der Sprachstandsfeststellung und insbesondere der wöchentlichen Sprachförderung für förderbedürftige Kinder ausgebaut werden. Durch die Verlagerung der Sprachförderung von den Grundschulen hin zu den Kitas, wird eine bessere Unterrichtsversorgung an den niedersächsischen Grundschulen erreicht. So werden Lehrerstunden im Umfang von rund 14.500 oder rund 500 Vollzeitlehrereinheiten frei. Diese Stunden stehen ab dem kommenden Schuljahr für Unterricht an den Grundschulen zur Verfügung. „Für die bedarfsgerechte und differenzierte Sprachförderung im letzten Jahr vor der Einschulung werden wir […] zukünftig 26,5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen", sagt Kultusminister Tonne. Hinzu kommen 6 Millionen Euro Landesmittel, die bisher befristet über die Richtlinie Sprachförderung im Elementarbereich an die Träger ausgezahlt werden (Mk Nds. 16.02.2018).

Philipp Meyn, Sprecher für Bildung im Ortsvereinsvorstand der SPD Lüneburg, meint dazu:

„Das Gesetz führt zu einem Mehrbedarf an Fachkräften in den Kitas und erheblichen zusätzlichen Kosten. Wichtig ist, dass die angesetzten Landesmittel diesen höheren Aufwand für die Kommunen auch tatsächlich ausgleichen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in den Kitas steht zu befürchten, dass bei personellen Engpässen die Durchführung kaum gewährleistet werden kann. Ferner gilt es, die Verantwortlichen für die Sprachförderung in den Kitas flächendeckend zu qualifizieren. Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass die den Kindern vertrauten Kräfte mehr Zeit und Kompetenzen in der Arbeit mit den Kindern vor Ort erhalten.“

3. Schulträger können Förderschulen Lernen befristet weiterführen

Letztmalig im Schuljahr 2022/2023 sollen Schülerinnen und Schüler in den 5. Schuljahrgang der Förderschule Lernen aufgenommen werden. Die Förderschulen Lernen würden demnach längstens bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028 geführt werden. Tonne: „Das Recht der inklusiven Beschulung bleibt damit selbstverständlich bestehen: Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können nach wie vor eine allgemeine Schule wählen. Dort, wo die Strukturen noch nicht so sind, dass auf die Förderschule Lernen verzichtet werden kann, geben wir den Schulträgern mehr Zeit, um sich für die inklusive Schule gut aufzustellen. Damit nehmen wir auch die unnötige Schärfe aus der Diskussion und sorgen für mehr gesellschaftlichen Rückhalt bei der Inklusion" (Mk Nds. 16.02.2018)

Philipp Meyn, Sprecher für Bildung im Ortsvereinsvorstand der SPD Lüneburg, meint dazu:

„Eine Doppelstruktur mit zwei Systemen ist auf die Dauer unnötig teuer. Diese Mittel sind für eine bessere Ausstattung der inklusiven Regelschulen zielführender angelegt. Deshalb begrüßen wir, dass die Hansestadt Lüneburg von der befristeten Weiterführung absehen möchte und stattdessen Kooperationsklassen mit der Förderschule L des Landkreises anstrebt und ansonsten insbesondere die Oberschule am Wasserturm stärken sowie die Gründung einer IGS am Kreideberg vorantreiben will.“

Quellen:

Mk Niedersachsen. 16.02.2018 http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/tonne-ein-dokument-der-praktischen-vernunft---kultusausschuss-stimmt-fuer-schulgesetzaenderung-flexiblerer-einschulungstermin--265-millionen-fuer-sprachfoerderung-in-kitas--regionale-spielraeume-fuer-inklusive-schule-162009.html [22.02.2018]

Nds. Städtetag. 23.01.2018. Keine neuen Belastungen der Kommunen durch die Änderung der des Nds. Schulgesetzes. http://www.nst.de/media/custom/2606_297_1.PDF?1516626538