Gestern wurde im Bundesrat über den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes entschieden. Was sich technisch anhört, hat es in sich: Es geht vorrangig um die Pläne zur Durchsetzung von Dieselfahrverboten, aber eigentlich wird damit versucht, mal wieder der flächendeckenden Videoüberwachung wie in England Tür und Tor zu öffnen. Schon jetzt gibt es Stimmen wie z.B. die des CDU-Innenministers von NRW, die eine Ausweitung der Datenerfassung von Autokennzeichen fordern.

Für uns ist aber klar: Klimaschutz und Massenüberwachung gehen nicht Hand in Hand!

Wir unterstützen das ablehnende Votum des Bundesrates und weisen daraufhin, dass Massenüberwachung und Klimaschutz keinesfalls ein alternativloses Paar bilden müssen. Im Gegenteil liegt mit der blauen Autoplakette ein sinnvoller und datenschutzrechtlich unbedenklicher Gegenvorschlag vor: Die Kontrolle der Fahrverbote würden nämlich in unterschiedlicher Weise nur ältere Dieselfahrzeuge betreffen, teilweise auch Benziner der Euronorm 1 – 2. In der näheren Umgebung von Lüneburg betrifft dies derzeit einzelne Straßen in Hamburg.
Schon seit 2007 gibt es insgesamt 58 Umweltzonen, u.a. im Innenstadtbereich von Hannover, mit Fahrverboten für Autos mit hohem Stickoxid- und Feinstaubausstoß und zur Kontrolle der Einhaltung dieser Fahrverbote wurden gelbe und grüne Autoplaketten eingeführt. Daran kann angeknüpft werden.

Wir fordern: Digitalisierung bedeutet neue Mobilitätsmodelle, nicht Investitionen in Überwachung!

Das Bundesverkehrsministerium sollte lieber Lehren aus dem millionenschweren Toll-Collect-Skandal um die Abrechnung der LKW-Maut ziehen und ihre Digitalisierungsstrategie lieber auf neue Mobilitätsmodelle statt Überwachungstechniken ausrichten. Für uns steht fest, dass sozialdemokratische Lösungen nicht die Überwachung von Bürgern und Bürgerinnen erweitern, sondern den Druck auf die Autohersteller intensivieren, damit einerseits Hardwarenachrüstung von Dieselautos bezahlbare Realität wird und andererseits neue umweltschonende Mobilitätsverfahren vorangebracht werden.

Das Votum des Bundesrates ist leider nicht für die nun anstehende Entscheidung im Bundestag bindend, sodass die SPD-Bundestagsfraktion am Zug ist.