Die SPD gliedert sich in Ortsvereine, Unterbezirke und Bezirke. In dieser Gliederung vollzieht sich die politische Willensbildung der Partei von unten nach oben – so steht es in § 8 des Organisationsstatuts der SPD.

Gliederung

Die rund 12.500 Ortsvereine der SPD pflegen den direkten Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern. Hier wird die Willensbildung „an der Basis“ praktiziert. Mehrere Ortsvereine bilden einen Unterbezirk, der eine Gemeinde / Stadt oder einen Landkreis umfassen kann. Es gibt bundesweit ca. 350 Unterbezirke, die eigene Geschäftsstellen mit hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterhalten. Den Bezirken ist es überlassen, nach politischer Zweckmäßigkeit Landesverbände zu bilden.

Willensbildung

Die Mitglieder jedes Ortsvereins wählen einen Vorstand. Aus den Delegierten der Ortsvereine setzt sich der Unterbezirksparteitag zusammen. Der wiederum wählt die Delegierten zum Bezirksparteitag. Oberstes Organ der SPD ist der Bundesparteitag, der alle zwei Jahre stattfindet. Stimmberechtigte Mitglieder sind die von den Bezirken gewählten Delegierten und die Mitglieder des Parteivorstandes: Vorsitzende*r bzw. gleichberechtigten Vorsitzenden, fünf stellvertretende Vorsitzende, Generalsekretär*in, Schatzmeister*in und weitere Mitglieder.
Dieses 45-köpfige Gremium führt die Partei. Aus dem Parteivorstand wird ein geschäftsführender Vorstand gewählt, das Präsidium (13 Mitglieder).

Der Parteirat – auch „kleiner Parteitag“ genannt – berät den Parteivorstand und muss von diesem vor wichtigen Beschlüssen angehört werden. Er besteht aus 110 Delegierten der Bezirke und Landesverbände und beratenden Mitgliedern, die von SPD-Landtagsfraktionen, sozialdemokratischen Landesregierungen und Abgeordneten des Europaparlamentes entsandt werden. Als moderne Reformpartei ist die SPD offen für Urabstimmungen, um mehr Raum für Mitwirkungs- und Entscheidungsmöglichkeiten aller Mitglieder zu schaffen.