Kleine Anfrage
Kleine Anfrage zur Umsetzung der Fusion der Universität Lüneburg und der Fachhochschule Nordostniedersachsen vom 29.07.2005
Abgeordnete Dr. Gabriele Andretta (SPD) Abgeordneter Manfred Nahrstedt
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages
Umsetzung der Fusion der Universität Lüneburg und der Fachhochschule Nordostniedersachsen
Am 14. September 2005 wurde das Gesetz zur Fusion der Universität Lüneburg und der Fachhochschule Nordostniedersachsen einstimmig vom Niedersächsischen Landtag verabschiedet. Die SPD-Landtagsfraktion hatte die Zustimmung zum Fusionsgesetz davon abhängig gemacht, dass der Gewinn der Fachhochschule aus der formelgebundenen Mittelzuweisung an die neue Universität übergeht, dass die beiden Lüneburger Hochschulen bei den Einsparauflagen des HOK für 2005 ausgenommen und die Fusionskosten durch das Land erstattet werden.
Wir fragen die Landesregierung: Wie stellt sich die aktuelle Finanzsituation der Universität Lüneburg dar? Ist die Zusicherung des Wissenschaftsministeriums, die Einsparauflagen der Stiftung Universität Lüneburg für 2005 von 675.000 Euro um 300.000 Euro und für die Fachhochschule Nordostniedersachsen für 2005 von 850.000 Euro um 400.000 Euro zu senken, eingelöst worden? Wenn nein, in welcher Höhe ist die Universität Lüneburg von der Einsparauflage befreit worden? Ist die Zusicherung des Wissenschaftsministeriums, den erzielten Gewinn aus der formelgebundenen Finanzzuweisung der Fachhochschule von 400.000 Euro an der neuen fusionierten Universität zu belassen, eingelöst worden? Wenn nein, in welcher Höhe ist dieser Gewinn verblieben? In welcher Höhe sind der Universität Lüneburg bisher fusionsbedingte Kosten entstanden? In welchem Umfang wurden diese Kosten durch das Land erstattet? Wann wird der Fusionsprozess abgeschlossen sein? In welcher Höhe werden weitere Kosten entstehen? Werden diese weiteren Kosten vom Land erstattet?
f.d.R.
gez. Dr. Gabriele Andretta gez. Manfred Nahrstedt Ute Wormland, stellv.Fraktionsgeschäftsführer