Gemeinsam für den Landkreis Lüneburg

Eckpunkte für eine Gruppenbildung zwischen den Fraktionen der CDU und der SPD im Landkreis Lüneburg

I. Präambel:

Die Kernpunkte einer Zusammenarbeit zum Wohle des Landkreises Lüneburg liegen in der Überwindung der Finanzkrise des Landkreises, der Stärkung zukunftsfester Rahmenbedingungen für Arbeit und Wirtschaft, Schaffung von zusätzlichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, der Bewältigung der Herausforderung des demographischen Wandels und des damit einhergehenden Strukturwandels auf allen Ebenen und in allen Lebensbereichen, in dem Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Lüneburg als Oberzentrum und dem Landkreis Lüneburg insgesamt.

Eine Partnerschaft zwischen SPD und CDU soll sich an Verlässlichkeit, Vertrauen und Zuversicht orientieren. Die Aussagen in den Wahlprogrammen von SPD und CDU sind Grundlage für die gemeinsame Arbeit bis 2011.

II. Ziele der Zusammenarbeit: 1. Haushaltssanierung, Finanzen und Verwaltungsreform

1.1 Der Haushalt des Landkreises muss weiter konsolidiert werden. Die Schaffung einer weiteren Wahlbeamtenstelle darf nur unter gleichzeitigem Wegfall an anderer Stelle erfolgen. Die Personalkosten des Landkreises Lüneburg müssen sinken. Grundsätzlich ist dabei die Fluktuation mitzunehmen. Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen.

1.2 Eine durchgreifende Verwaltungsreform ist dabei der Schlüssel zur Konsolidierung der Finanzen. Sie darf vor Ämtergrenzen zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg nicht Halt machen. Eine verstärkte Zusammenarbeit bis hin zur Zusammenlegung von Ämterstrukturen zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg ist zu prüfen. Dabei kommt einer Zusammenlegung der kommunalen Volkshochschulen in der bereits bestehenden Bildungs-gGmbH eine besondere Bedeutung zu (Ziel: 1/2008 VHS). Die erfolgreiche ehrenamtliche Arbeit in den Landkreisaußenstellen wird auch weiterhin beachtet und unterstützt.

Zur Senkung der Sozialhilfe- und Jugendhilfekosten sollten verbesserte Strukturen der Zusammenarbeit erfolgen. Ein Lüneburger Netzwerk Sozial- und Jugendhilfe sowie eine verbesserte interkommunale Zusammenarbeit muss hier die notwendigen Voraussetzungen für eine Entlastung der Haushalte schaffen.

Eine Zusammenlegung von Ämtern innerhalb der Kreisverwaltung sowie mit Ämtern der Stadt (siehe zum Beispiel Rechnungsprüfungsamt) oder auch mit anderen Landkreisen oder dem Land Niedersachsen sollte erwogen werden. Die Nutzung von gemeinsamen Datenbanken oder ein gemeinsames Personalkosten-Controlling soll hier zusätzliche Entlastung schaffen. Gute Beispiele hierfür sind die Zusammenarbeit von Samtgemeinden und Einheitsgemeinden bei der Personalkostenabrechnung oder bei den Bauhöfen. Weitere Einspareffekte sind durch eine engere Zusammenarbeit der Fachdienste Soziales bis hin zu einer Zusammenlegung zu erzielen. Gemeinsame EDV-Systeme zur Mittelbewirtschaftung und Steuerung sind unverzichtbar.

Mit den Anbietern sozialer Leistungen in Stadt und Landkreis Lüneburg werden künftig Leistungsvereinbarungen geschlossen, die ein zentrales Kosten-Controlling ermöglichen.

1.3 Aufgaben des Landkreises können auf Antrag der Gemeinden, siehe Kfz-Zulassung, übertragen werden.

1.4 Die Genehmigungsverfahren im Bereich Bau werden im Landkreis Lüneburg verbessert und beschleunigt.

1.5 Die Ziel-1 -Gebietsmittel der europäischen Förderperiode 2007-2013 müssen zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg in eine Prioritätenreihenfolge gebracht werden, die sowohl dem ländlichen Raum als auch den städtischen Interessen ausgleichend dient.

1.6 Die Kreisumlage wird nicht erhöht. Die Einrichtung eines Strukturentwicklungsfonds erfolgt einschließlich der Sportförderung nach Finanzlage des Landkreises aus dem Vermögenshaushalt bis zur Höhe eines halben Punktes der Kreisumlage.

1.7 Der "Lüneburg-Vertrag" zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg wird im gegenseitigen Einvernehmen aktualisiert. Dazu wird eine eigene ständige Arbeitsgruppe eingesetzt.

1.8 Ein Verkauf der E.ON-Aktien wird ausgeschlossen, da er unwirtschaftlich wäre. Der Verkauf der OHE-Anteile seitens des Landkreises wird baldmöglichst erfolgen, da die Sperrminorität von über 25,1 % durch die kommunalen Anteilseigner nicht erreichbar ist. Die Bahnstrecken Lüneburg - Amelinghausen - Soltau und Lüneburg - Bleckede sollen in Zusammenarbeit mit den Verkehrsfreunden als Tourismusstrecken gesichert werden, sofern die OHE sie aufgibt und es wirtschaftlich vertretbar erscheint.

1.9 Der Kreis wird mit dem Land Niedersachsen über eine Zusammenlegung der jeweiligen Straßenmeistereien verhandeln.

2. Schule und Bildung:

2.1 Die Schulentwicklungsplanung sollte extern begutachtet und orientiert an den Schülerentwicklungszahlen intern vorangetrieben werden. Den Bedürfnissen des ländlichen Raumes nach weiterführenden Schulangeboten ist dabei Rechnung zu tragen. Dabei ist zu prüfen, ob die Berufsbildenden Schulen an einem Standort konzentriert werden können. Weiterhin ist zu begutachten, ob zum 01.08.2008 unter Sicherung der Dreizügigkeit und einer Oberstufe für das Gymnasium Bleckede auf einen eigenen Schulbezirk verzichtet werden kann. Wir wollen den Wettbewerb der Schulen langfristig sichern. Die Schüler an den Gymnasien sollten schon jetzt gleichmäßig verteilt werden.

2.2 Der Weg der Schulbausanierung, insbesondere auch der PCB-Sanierung, wird zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg einvernehmlich weiter fortgesetzt. Die eingeleiteten Maßnahmen für das Schulzentrum Scharnebeck wird fortgeführt, ebenso die Sanierung des Schulzentrums Oedeme. Es wird eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt, die eine neue Prioritätenliste für alle Schulen erarbeitet.

2.3 An den bereits bestehenden und zukünftigen offenen Ganztagsschulen im Landkreis Lüneburg werden pädagogische Kräfte zusätzlich eingesetzt, um die Ganztagsschulbetreuung zu verbessern. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten werden pro Ganztagsschule (HS/RS) bis zu 30.000 Euro als Anreiz für eine bessere Betreuung vorgesehen.

2.4 Wir streben ein Netzwerk kommunaler Bildungsplanung zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg an, um eine gemeinsame Bildungsregion zu schaffen.

2.5 Die Notwendigkeit einer eigenen Kreisbücherei ist zu prüfen. Ggf. muss alternativ ein Bücherbus im ländlichen Raum eingesetzt oder aber die Gemeinde- und Schulbüchereien müssen gestärkt werden.

2.6 Wir wollen eine verstärkte Verzahnung von Grundschule und Kindertagesstätten. Der Landkreis Lüneburg wird gemeinsam mit den Städten und Gemeinden eine Konzeption für die frühkindliche Bildung und Erziehung und damit eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf entwickeln. Dazu wird eine Strukturkonferenz frühkindliche Bildung und Erziehung sowie Zukunft der Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg" einberufen. Gemeinsam mit den kommunalen Trägem und Experten vor Ort sollen hier Vorschläge für die Zukunft entwickelt werden.

2.7 Die Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Gemeinden zur Förderung der Krippen- und Kindergartenplätze wird umgehend den heutigen Anforderungen (Keine Anrechnung der Nachmittagsgruppen und längere Öffnungszeiten) angepasst.

2.8 Eine Erhöhung der Studierendenzahlen an der Lüneburger Universität sollte angestrebt werden. Diese kann aber nur erfolgen, wenn eine entsprechende Finanzausstattung durch das Land Niedersachsen erfolgt.

3. Verkehrsinfrastruktur und Landkreisentwicklung:

3.1 Der Bau der Brücke Neu Darchau wird auf der Grundlage der abgeschlossenen Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren mit Nachdruck weiter verfolgt. Es wird eine aktualisierte Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt. Nach erfolgreichem Abschluss der Gerichtsverfahren wird unverzüglich mit dem Bau der Brücke begonnen.

3.2 Wir stehen zum Bau der A39 als wirtschaftlicher Entwicklungschance für unsere Region. Eine für die Menschen in Stadt und Landkreis Lüneburg vertretbare Lösung für die A39 muss gemeinsam zwischen Stadt, Landkreis, Landesregierung und der Landesstraßenbaubehörde bis zum Jahresbeginn 2007 gefunden werden. Dem "Schutzgut" Mensch muss eine höhere Priorität eingeräumt werden. Eine östliche Umfahrung, die Deckelung der alten Trasse und eine Ertüchtigung der B4 müssen erneut untersucht werden. Es wird eine Neubewertung und Abwägung der bisher vorgelegten Trassenführung erfolgen. Die bisher vorgelegte Vorzugsvariante (Klostertrasse) lehnen wir ab.

3.3 Das dritte Gleis sollte gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG schnellstmöglich und mit größtmöglichem Lärmschutz für die betroffenen Bereiche des Landkreises und in der Stadt gebaut werden.

3.4 Zur weiteren Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Westen des Landkreises Lüneburg sollte die Ortskernentlastungsstraße der Gemeinde Reppenstedt so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden. Eine einvernehmliche Regelung zwischen Stadt Lüneburg und der Gemeinde Reppenstedt ist Voraussetzung.

3.5 Das regionale Raumordnungsprogramm wird aktualisiert. Dabei sollten insbesondere die Bedürfnisse nach weiteren Baugebieten und notwendigen Verkehrsanbindungen zwischen den Gemeinden des Landkreises und der Stadt Lüneburg erörtert und beachtet werden. Eine flächendeckende Verkehrsbegutachtung soll die verkehrlichen Belastungen in einem vertretbaren finanziellen Rahmen darlegen.

3.6 Die gesamte Infrastrukturentwicklung muss sich an einem neu zu entwickelnden nachhaltigen Entwicklungskonzept für den Landkreis Lüneburg orientieren.

3.7 Der Ausbau der B216 Lüneburg-Dahlenburg mit entsprechenden nachhaltigen Ortsumgehungen wird in einer gemeinsamen Initiative an Land und Bund angeschoben.

3.8 Für einen weiteren Radwegebau sind verstärkt Drittmittel einzuwerben.

3.9 Der Status quo des Angebots öffentlichen Personennahverkehrs wird gesichert Eine Beteiligung der Gemeinden beim sog. "Heideshuttle" soll gemeinsam mit dem Landkreis Harburg verhandelt werden.

3.10 Der Bedarf für ein zusätzliches Parkhaus am Bahnhof für die Pendler auch aus dem Landkreis Lüneburg ist gegeben. Dabei werden alle Fördermöglichkeiten von Bund und Land vorher abgeprüft. Grundsätzlich ist der Landkreis bereit, sich im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zu beteiligen.

3.11 Der Elbe-Seitenkanal und das Schiffshebewerk Scharnebeck sollen ertüchtigt werden, um für Europa-Schiffe befahrbar zu sein. Eine Initiative auf Bundes- und Landesebene soll dazu angeschoben werden.

3.12 Die Ampel Erbstorfer Landstraße wird erstellt. Kreis und Stadt verhandeln zügig die Übergabe der Kreisstraße an die Stadt Lüneburg. Im Übrigen ist zu prüfen, welche weiteren Straßen vom Kreis an die Gemeinden übergeben werden können.

4. Sparkasse Lüneburg:

4.1 Die Satzung des Sparkassenzweckverbandes vom 22.10.1990 hat weiterhin Bestand. Sie legt das Beteiligungsverhältnis von Landkreis Lüneburg (60 %) und Stadt Lüneburg (40%) fest. Dieses ist beizubehalten.

4.2 In der Vereinbarung gemäß § 12 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.10.1990 wird festgelegt, dass der Hauptverwaltungsbeamte des Landkreises Lüneburg jeweils Geschäftsführer des Sparkassenzweck-verbandes ist. Er kann dieses auf den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt übertragen.

4.3 Der Vorsitz der Sparkassenstiftung zur Förderung der Kunst wird die ersten zwei Jahre vom Landkreis, danach von der Stadt wahrgenommen. Die Gruppe hat 4 Sitze, davon 2 für die CDU und 2 für die SPD.

4.4 Personalentscheidungen für die Vorstandsebene werden einvernehmlich geregelt.

5. Arbeit, Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz:

5.1 Die Elbe und das Biosphärenreservat Elbtalaue sowie das Oberzentrum Lüneburg als Tourismusattraktion werden besser vermarktet. Das Biosphärenreservat Elbtalaue ist das zentrale Entwicklungsmodell für den Ostkreis. Ein touristisches Konzept hierfür ist zu erarbeiten.

5.2 Die Interessen des Landkreises Lüneburg in der Metropolregion Hamburg sowie in den Süderelbe AG müssen deutlicher betont werden. Der Landrat übernimmt deshalb umgehend den Sitz im Aufsichtsrat der Süderelbe AG.

5.3 Die Internetdarstellung des Landkreises Lüneburg wird qualitativ verbessert.

5.4 Eine engere Verzahnung der Wirtschaftsförderung zum Wohle der Stadt und des Landkreises Lüneburg ist erneut aufzugreifen. Es wird eine EU - Fördermittel - (Ziel 1) Arbeitsgruppe eingerichtet, die die zielgenaue Verteilung der Mittel sicherstellt. Diese wird im Rahmen der WLG eingerichtet.

5.5 Die Arbeit der ARGE ist verbesserungsfähig. Stadt und Landkreis Lüneburg sollten sich um eine mögliche Option ab 2008 bemühen. Der Vorsitz im Verwaltungsrat der ARGE übernimmt der Landkreis. Die Stadt Lüneburg und 1 Vertreter der Gemeinden werden Mitglied im Verwaltungsrat der ARGE

5.6 Den Landwirten, die mit ihren Betrieben im Deichvorland durch Dioxinfunde betroffen sind, steht der Landkreis Lüneburg zur Seite.

5.7 Mit den Städten und Gemeinden des Landkreises Lüneburg wird im Einvernehmen ein Ausgleichsfonds (Flächenpool) für Ersatzmaßnahmen vereinbart. Bundes-. Landes- und EU-Gelder können hierzu eingeworben werden.

5.8 Ob die Müllabfuhr In Stadt und Landkreis Lüneburg nicht doch gemeinsam durch die GfA erfolgt, sollte erneut geprüft werden

5.9 Maßnahmen von überregionaler Bedeutung werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gefördert. Insgesamt müssen dabei die Interessen aller Gemeinden gewahrt werden.

5.10 Die Eigenkapitalsituation der GfA wird gestärkt. Der Jahresüberschuss wird in die Gewinnrücklage überführt.

5.11 Der Verbraucherschutz wird finanziell unterstützt und gestärkt.

6. Kultur und Sport:

6.1 Die Wiedereinführung des Sportausschusses dient der verbesserten Sportentwicklungs- und Sportstättensanierungsplanung. Dieser Ausschuss soll ein 11er Ausschuss sein, zusätzlich sollen drei beratende Mitglieder (KSB, Sportbeirat der Stadt Lüneburg und ein HVB-Vertreter aus dem Landkreis) dazu gewählt werden.

6.2 Die Übungsleiterförderung bleibt erhalten. Hallenbenutzungsgebühren werden für kreiseigene Hallen nicht erhoben.

6.3 Das Lüneburger Theater wird als Drei-Sparten-Theater erhalten. Stadt und Landkreis und die MdL's verhandeln für 2009 mit dem Land erneut über eine Beteiligung bei den Personalkosten. Sollte das Land seine Linie weiter verfolgen, werden Stadt und Landkreis ihre Zuschüsse jeweils ab 2009 um 50.000 Eure erhöhen. Der Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Lüneburger Theater wird bis Ende 2006 unterzeichnet. Das Theater Lüneburg bleibt aufgefordert, Möglichkeiten der Ausgabenreduzierung und der Einnahmeerhöhung zu realisieren.

Volksbühne und Theaterfreunde erhalten je einen Sitz mit beratender Stimme im Aufsichtsrat des Theaters.

6.4 Auch die anderen kulturellen Angebote in der Fläche des Landkreises Lüneburg werden weiterhin gefördert. Eine Erhöhung der Beiträge für das Museum für das Fürstentum Lüneburg um 10.000 Euro wird im Rahmen einer Neukonzeption der Museumslandschaft erfolgen.

6.5 Der Bestand der Musikschule in Lüneburg ist zu sichern.

6.6 Ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept für ein Lüneburger Kongresszentrum, von dem Stadt und Landkreis Lüneburg profitieren, sollte in Abstimmung und nach Prüfung der Förderfähigkeit durch Bund und Land auf den Weg gebracht werden.

7. Demographischer_Wandel:

7.1 Zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg muss eine gemeinsame Strategie zur Beantwortung der kurzfristig lösbaren Probleme im Rahmen des demographischen Wandels auch im Landkreis Lüneburg erfolgen. Die Beschäftigungsförderung, die Ausbildungsplatz- und Arbeitsplatzsicherung, sowie der Ausgleich zwischen den Generationen stehen dabei im Vordergrund.

7.2 Der gegenläufigen Entwicklung in Ost- und Westlandkreis muss mit einem nachhaltigen Entwicklungskonzept begegnet werden.

8. Soziales

8.1 Die Freien Träger und die Wohlfahrtsverbände sollen in die sozialen Hilfsstrukturen des Landkreises Lüneburg noch besser integriert werden.

8.2 Die Integration der bei uns lebenden Spätaussiedlern und den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wird im Rahmen eines eigenen Integrationsbeirates zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg koordiniert und befördert

8.3 Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich nicht am Erwerb des LKH, wird aber einen Sitz im Aufsichtsrat der noch zu gründenden GmbH einnehmen und kompensiert dies an anderer Stelle.

III. Verschiedenes:

1.1 Erster und zweiter Kreisrat, Kreistagsvorsitz und stellvertretender Landrat werden einvernehmlich besetzt. Neu zu besetzende Wahlbeamtenstellen werden ausgeschrieben. Die Ausschreibung des ersten Kreisrates wird unverzüglich zum 01.07.2007 (ggf. früher) vorgenommen.

1.2 Die Ausschussbesetzung sowie die Besetzung der Vorsitze erfolgt aufgrund des Auszählverfahrens, sofern hier nicht auch vorab Einvernehmen erzielt werden kann. Gleiches gilt für die Aufsichtsratspositionen. Aufsichtsratsvorsitze (GfA, WLG, Theater) werden alle 2,5 Jahre gewechselt.

1.3 Das Vorlagensystem des Landkreises wird verbessert.

1.4 Es wird ein Gruppenausschuss gegründet, der die gemeinsame Arbeit der beiden Fraktionen mit bindender Wirkung koordiniert (je 3 Mitglieder der Fraktionen). Gruppensprecher ist der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Stellvertreter der Vorsitzende der SPD-Fraktion. Sollte ggf. nach 2,5 Jahren ein Tausch erfolgen, so gilt dies auch für die oder den Vorsitzenden des Kreistages.

1.5 Darüber hinaus sollte ein Koordinierungsausschuss zwischen Stadt, Gemeinden und Landkreis Lüneburg künftig als feste Institution eingerichtet werden (2 HVB-Landkreis, OB, LR, je 2 Fraktionsvorsitzende aus Stadt und Landkreis).

1.6 Anträge und Anfragen werden die Kooperationspartner nur gemeinsam und im Einvernehmen einreichen.

Lüneburg, den 29.10.2006