Antrag Nr. 9

Antragsteller: UB-Vorstand

Schaffung neuer Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren Mehr Chancen für Kinder und Eltern Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Der Unterbezirksparteitag am 2. Oktober 2004 möge beschließen:

Die SPD-Kreistagsfraktionen und die SPD-Fraktionen aller Einheits- und Samtgemeinden, der Stadt Bleckede und der Stadt Lüneburg werden aufgefordert, die Entwicklungs- und Bildungschancen von Kindern durch verlässliche Betreuungs- und Bildungsangebote in Krippen, Tagespflege und Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg bis 2010 zu verbessern und hierfür einen Stufenplan zu entwickeln.

Der Stufenplan soll folgende Vorgehensweise und Mittelverwendung aus der dem Landkreis Lüneburg ab 2005 aus Hartz IV vom Land Niedersachsen zustehenden Mittel beinhalten:

1. Ab 2005: Bestandserhebung des wohnortnahen Bedarfs auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren im Landkreis Lüneburg.

2. Ab 2006: Erstellung einer verbindlichen Ausbauplanung und jährliche Bilanzierung des Ausbaufortschritts durch den Landkreis Lüneburg.

3. Ab 2007 wird jeder freiwerdende KITA-Platz in einen Krippenplatz umgewandelt.

4. Ab 2010: Sicherung einer mindestens 20% Quote auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren im Landkreis Lüneburg.

5. Verwendung der Zuweisungen 2005 bis 2006 Abbau von Kassenkrediten bei Landkreis und Gemeinden jeweils künftig durch Senkung der Kreisumlage um mindestens zwei Punkte in dieser Zeit.

6. Verwendung der Zuweisungen ab 2007 bis 2010 1/3 Landkreis, 1/3 Gemeinden zur Entschuldung 1/3 Personalkostenzuschüsse für Krippen nach zu erstellender Richtlinie des Landkreises und Beginn eines qualitätsorientierten Ausbaus des Angebots.

7. Die Verteilung der Krippenplätze und Tagesmütterangebote und Kostenerstattungen im Einzelfall und der Ausgleich zwischen der Gemeinden wird im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den Kommunen entsprechend der tatsächlichen Nachfrage geregelt werden.

8. Die Bundesregierung und der Bundestag werden aufgefordert, den bundesweiten Mindestfinanzierungsbedarf von 2,5 Mrd. /Jahr durch zusätzliche Finanzmittel ab 2006 bereitzustellen.

Begründung:

1. Kinder lernen vom ersten Tag ihres Lebens an. Diese Fähigkeit birgt große Chancen. Durch frühkindliche Förderung in Krippe, Tagespflege und Kindertagestätte lassen sich die individuellen Lebens- und Lernchancen der Kinder verbessern und die Balance zwischen Familie und Beruf wird erleichtert.

2. Die Betreuung soll zu einem qualifizierten frühen Förderungsangebot entwickelt werden, ausgerichtet am Wohl des Kindes. Die Tagespflege werde unter anderem durch bessere Qualifizierung und soziale Absicherung der Tagesmütter- und -väter eine Alternative zur Betreuung in Kindertagesstätten werden.

3. Wer eine Zukunft mit Kindern will, muss heute mehr denn je über Erziehung, Bildung und Förderung im Kindesalter nachdenken und sie mitgestalten.

4. Gute Betreuungsangebote sind ein Standortvorteil.

5. Am 14. Juli hat das Bundeskabinett das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) verabschiedet und damit den Weg für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren frei gemacht.

6. Der Gesetzentwurf enthält ein Konzept, das Kindern bessere Startchancen durch frühe Förderung gibt, indem gleichermaßen auf Betreuung, Bildung und Erziehung gesetzt wird. Eine Verbesserung der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren eröffnet des Weiteren Möglichkeiten Beruf und Familie in Zukunft besser zu vereinbaren.

7. Das Gesetz gibt den Kommunen die Möglichkeit, den notwendigen Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren flexibel und an den örtlichen Bedingungen orientiert zu gestalten. Eine Zielmarke von 20% Versorgungsquote ist bis 2010 vorgesehen. Die Kommunen können somit die Art und die Schnelligkeit ihres Ausbaus an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren eigenständig bestimmen.

8. Die Finanzierung des Betreuungsausbaus in Höhe von jährlich 2,5 Mrd. ist für die Kommunen allerdings nur teilweise gesichert. Diese Teilentlastung wird den Kommunen aber ab 2005 verlässlich über die Länder zur Verfügung stehen. Deshalb wollen wir in einem Stufenplan bis 2010 den jährlich steigenden Anteil für die Kinderbetreuung verwenden. Bis zum Jahre 2010 sollen so im Landkreis Lüneburg bedarfsgerechte Betreuungsangebote dafür Sorge tragen, dass unsere Gemeinden für junge Familien attraktiver werden und Mütter, Vater und Kinder auf verlässliche, gute und flexible Betreuung zurückgreifen können.

Empfehlung der Antragskommission: Annahme