Resolution: „Der Rat der Hansestadt Lüneburg möge sich für ein nachhaltiges Wassermanagement einsetzen“
Die SPD-Stadtratsfraktion Lüneburg setzt sich schon lange für ein nachhaltiges Wassermanagement und einen schonenden Umgang mit der wichtigsten Ressource der Menschheit ein, dem Wasser.
Im Angesicht der laufenden Diskussion zur Entnahme von Grundwasser werden wir folgenden Antrag in den Rat der Hansestadt einbringen:
Resolution - Der Rat der Hansestadt Lüneburg stellt fest:
Wasser ist die wertvollste Ressource, die wir haben. Menschen, Tiere, Pflanzen, alle brauchen das Wasser. Ohne Wasser kein Leben.
Angesichts des globalen Klimawandels mit Dürreperioden machen sich Menschen weltweit und auch in Lüneburg Sorgen darum, ob auch in Zukunft die Wasserversorgung gesichert ist – oder ob nicht ein Konkurrenzkampf der verschiedenen Wassernutzer irgendwann die Quellen zum Versiegen bringt bzw. das Wasser zum Luxusgut macht.
Der Streit ums Wasser ist voll entbrannt.
Vor Ort hat der geplante dritte Brunnen von Apollinaris Brands das Thema Wasser als schützenswertes Gut verstärkt in die öffentliche Diskussion befördert.
Die Diskussion entzündet sich an der kommerziellen Nutzung des Lüneburger Trinkwassers durch den Lebensmittelkonzern.
Wenn Industrieunternehmen oder Landwirte Wasser entnehmen (nutzen) wollen für die Produktion von Gütern, benötigen sie dazu eine wasserrechtliche Erlaubnis der Behörden.
Wer was mit dem Grundwasser machen darf, das regeln das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und das Niedersächsische Wassergesetz. Vom Grundsatz her geht das Recht von einer „erlaubnisfreien Benutzungen des Grundwassers“ aus (§46 WHG; §86 NWG). In der Praxis sind es Verbotsgesetze mit Erlaubnisvorbehalt.
Die aktuelle Diskussion wirft die Frage auf, ob die geltenden Gesetze vor dem Hintergrund des Klimawandels und einer veränderten gesellschaftlichen Debatte noch zeitgemäß sind.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fordert deswegen den Bund bzw. das Land Niedersachsen auf, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) im Sinne eines nachhaltigen Wassermanagements zu ändern, so dass vor allem
- die kommunalen Genehmigungsbehörden mehr Gestaltungsspielräume erhalten, um insbesondere das vorhandene Grundwasser vor Ort für die Zukunft besser schützen zu können. In diesem Zusammenhang ist dringend ein gemeinsames Handeln der Verantwortlichen in der Region (Politik, Verwaltung und Nutzer: Purena, Wasserverbände, Landwirtschaft und Industrie) gefordert. Dieses kann in Form eines regionalen Wassermanagements erfolgen.
- die Auswirkungen des Klimawandels stärker als bisher berücksichtigt werden.
- die Höhe der zu entrichteten Wasserentnahmegebühr verstärkt Anreize zum Wassersparen schafft.