SPD-Kreistagsfraktion will Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken und mehr fördern

Bis zur endgültigen Klärung der weiteren Vergabemöglichkeiten von Sozialräumen an freie Träger der Jugendhilfe im Landkreis Lüneburg soll das Kreisjugendamt in den betroffenen Sozialräumen eigenes Fachpersonal und kompetente Beratungsmöglichkeiten für die ambulante
Hilfe zur Erziehung stellen.

Das fordert der Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Manfred Nahrstedt in einem Antrag an Landrat Franz Fietz zum nächsten Kreistag am Montag, den 20. Februar.

Hintergrund ist eine einstweilige Anordnung der 4. Kammer des Lüneburger Verwaltungsgerichts, die dem Landkreis untersagt, vorläufig Vereinbarungen mit Trägern für ambulante erzieherische Maßnahmen abzuschließen. Das heißt, Vereine und Organisationen dürfen vom Landkreis nicht mehr exklusiv beauftragt werden, ambulante Jugendhilfe zu leisten. Nahrstedt befürchtet aufgrund des Urteils nun eine nicht ausreichende Betreuung der Kinder und Jugendlichen. Junge Menschen haben ein Recht darauf, Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Damit dieses Recht auch in den Bereichen gewahrt bleibt, in denen aufgrund des Urteils zurzeit keine Sozialraumverträge abgeschlossen werden können, hat der Landkreis den Rechtsanspruch durch eigene Beratungsstellen in der Fläche abzusichern, begründet Manfred Nahrstedt den Antrag.

Außerdem fordert Nahrstedt eine außerordentliche Jugendhilfeausschusssitzung zum nächst möglichen Termin. Da der Jugendhilfeausschuss bis zum Gerichtsurteil federführend für die flächendeckende Einführung des sozialräumlichen Vertragssystems in der ambulanten Hilfe im Landkreis Lüneburg war, müssen wir uns im Ausschuss dringend beraten, wie wir jetzt weiter vorgehen sollen, so der SPD-Fraktionsvorsitzende.

Dass der Erste Kreisrat Dr. Stefan Porwol laut Lüneburger Landeszeitung vom 23. Dezember 2005 fassungslos über den Richterspruch ist, ist der SPD-Kreistagsfraktion unverständlich. Schließlich hat Elke Stange, SPD-Kreistagsabgeordnete im Jugendhilfeausschuss, immer wieder darauf verwiesen hat, dass die im Kinder- und Jugendhilfegesetz vorgeschriebene Vielfalt von Inhalten und Methoden sowie von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen durch die Vergabe von Sozialräumen an nur einen Träger nicht gewährleistet ist. Um die Pluralität der Jugendhilfe zu gewährleisten sollen nach dem Jugendhilfegesetz möglichst viele unterschiedliche Organisationen im Sozialraum tätig sein. Der Ansicht ist auch Manfred Nahrstedt: Durch das Urteil sind die Rechte der jungen Menschen und ihrer Eltern gestärkt worden, indem sie weiter zwischen verschiedenen Hilfeträgern entscheiden können. Statt sich über das Urteil aufzuregen, sollten wir jetzt drangehen, die Kinder und Jugendlichen noch besser für das Leben zu stärken und zu fördern. Der Antrag und die Einberufung des Jugendhilfeausschusses seien deshalb ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung.