Neues Mietrecht ab 1. Mai: eine Enttäuschung für Mieter
Die ab 1. Mai geltenden Änderungen des Mietrechts werden von Mieterbund und Opposition in Berlin heftig kritisiert. Schwarz-Gelb habe einseitig Vermieterinteressen bedient, so der Vorwurf. In einer öffentlichen Veranstaltung werden nun die Auswirkungen des neuen Mietrechts mit Experten diskutiert.
Hiltrud Lotze (SPD) hat dazu neben dem Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes Niedersachsen-Bremen e.V., Randolph Fries auch Sabine Welge, Rechtsanwältin für Miet- und Pachtrecht eingeladen und Ingo Egloff (MdB), den Mietrechtsexperten der SPD-Fraktion.
„Statt bisher alle drei Jahre um 20 Prozent dürfen Mieten im selben Zeitraum immer noch um 15 Prozent steigen,“ kritisiert Hiltrud Lotze (SPD). „Hier werden ausschließlich die Interessen der Eigentümer und Investoren bedient,“ entrüstet sich Lotze. „Wie sollen die Menschen das bezahlen?Steigen Löhne und Renten innerhalb von drei Jahren etwa auch um 15 Prozent?“ Das sei aber noch längst nicht alles. Denn diese Begrenzung gelte nur für laufende Mietverträge. Lotze: „Zieht ein Mieter aus, gibt es für den neuen Mietvertrag keine Begrenzung nach oben.“ Damit hätten Vermieter doch gar kein Interesse mehr, sich langfristig an Mieter zu binden. Denn jeder Mieterwechsel erlaube erneut, die Preis-Spirale nach oben unbegrenzt in Gang setzen.
Nach Auskunft des Mieterbundes sind in Ballungszentren mit Wohnungsmangel Steigerungen um bis zu 30 Prozent, in besonders beliebten Lagen sogar von 60 Prozent keine Seltenheit. „Auch auf dem Lüneburger Wohnungsmarkt spüren wir die Auswirkungen einer Metropolregion,“ so Lotze. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum nehme deutlich zu. Und gerade um Wohnungen mit bezahlbaren Mieten konkurriere eine große Gruppe von Menschen mit begrenztem monatlichem Einkommen: junge Familien, ältere Menschen mit kleinen Renten, Auszubildende und Studierende.
Mieter, die gehofft hatten, durch energetische Sanierungen des Vermieters wenigstens Heizkosten sparen zu können, sind ebenfalls enttäuscht. Denn Sanierungsmaßnahmen dürfen weiterhin mit 11 Prozent jährlich auf die Mieter umgelegt werden. Damit hat der Vermieter nach etwa neun Jahren seine Sanierungskosten wieder reingeholt – bezahlt durch die Mieter. Der Mieterbund fordert ersatzlose Streichung dieser Umlage. Stattdessen solle die energetische Qualität der Wohnung für die Festlegung der Miete entscheidend sein.
„Wir werden auf dieser Veranstaltung auch die Probleme der Bewohner in den Wohnanlagen City-Park und Kaltenmoor noch einmal zum Thema machen,“ bestätigt Hiltrud Lotze, „und mit den Experten diskutieren, welche Rechte Mieter gegenüber Finanzinvestoren haben, die sich weniger um die Instandhaltung der Wohnungen als mehr um ihre Rendite kümmern.“
Die öffentliche Veranstaltung „Mieter haben Rechte“ findet statt am Mittwoch, 29. Mai 2013, 19:00 Uhr in der VHS-Halle, Haagestraße 4 in Lüneburg.