Auf Antrag der SPD-AG 60plus Kreis Lüneburg hat die Bezirkskonferenz der SPD-Senioren am 17.08.2024 in Hannover die Landtagsfraktion der SPD aufgefordert, auf eine Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes hinzuwirken, um die Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen zu entlasten. So soll das Pflegegesetz dahingehend geändert werden, dass das Land den sog. Investitionskostenanteil (also etwa Instandhaltung und Modernisierung usw.) an den von den Pflegebedürftigen zu leistenden Eigenleistungen vollständig übernimmt. Darüber hinaus begrüßt die Seniorenorganisation im Bezirk Hannover die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach kürzlich in Aussicht gestellte Prüfung einer Deckelung der Eigenleistung. 

So liegen nach neuesten Erhebungen die monatlich von den Pflegebedürftigen zu zahlenden Eigenleistungen in Niedersachsen bei 2.900,00 Euro. Bereits im Juni 2023 hatte der VDEK (Verband der Ersatzkassen in Niedersachsen) die Übernahme der Investitionskosten gegenüber dem niedersächsischen Landesgesetzgeber angemahnt und damals erklärt, dass bei Übernahme der Investitionskosten durch das Land die stationär Pflegebedürftigen um 23 Prozent entlastet werden könnten; bezogen auf die heute zu zahlenden Eigenleistungen läge die Entlastung somit bei 669,00 Euro. 

Schließlich fordert die Seniorenorganisation der SPD im Bezirk Hannover in ihrem Beschluss mehr Transparenz und für die Kommunen qualifizierte Kontrollmöglichkeiten bei der Prüfung der von den Pflegeeinrichtungen berechneten Investitionskosten. Während im Falle der geförderten Einrichtungen die gesonderte Berechnung der Investitionskosten der Zustimmung der zuständigen Stelle (der Kommune) bedarf, ist die gesonderte Berechnung der Investitionskosten der nicht geförderten Einrichtungen der zuständigen Stelle nach derzeitiger Gesetzeslage lediglich anzuzeigen. 

Es findet somit in den wenigsten Fällen eine Kontrolle statt. Somit bestünde auch hier die Möglichkeit der Gesetzesänderung, um so die Einrichtungsbetreiber anzuhalten, in allen Fällen der Kommune eine nachvollziehbare und transparente Investitionskostenberechnung vorzulegen. Diese bisherige Praxis hat je nach Betreiber unterschiedlich hohe Investitionskostenanteile zur Folge, die (derzeit auch) den Bewohnern mangels Transparenz kaum die Möglichkeit der Nachprüfbarkeit geben. Sie haben nur die Chance zu akzeptieren oder sich nach anderen Einrichtungen umzusehen (bei den raren Plätzen ein aufwändiges Unterfangen). Hier steht der niedersächsische Gesetzgeber in der Pflicht, nach Übernahme des Investitionskostenanteils den Kommunen eine entsprechende Handhabe zur Überprüfung der von den Einrichtungsbetreibern berechneten Investitionskostenanteile an die Hand zu geben.