Verwendung des Haushaltsüberschusses 2015
Erweiterungsantrag zur Sitzung des Kreisausschusses am 14.12. und des Kreistages am 21. Dezember 2015
Der Haushalt 2015 des Landkreises Lüneburg wird zum Jahresende voraussichtlich einen Überschuss im ordentlichen Ergebnis von über 3 Mio. Euro ausweisen. Die Kommunen des Kreises werden an dieser positiven Entwicklung beteiligt.
Beabsichtigt ist, wie im Jahre 2012, die Mittel bedarfsgerecht an die Kommunen zu verteilen.
Die Mittel sollten von den Kommunen schwerpunktmäßig in den Bereichen Sozialraumarbeit, Sozialarbeit in der kommunalen Bildungskette von der Krippe bis zur Grundschule unter besonderer Berücksichtigung der Flüchtlingssozialarbeit eingesetzt werden.
1. 1,6 Mio. Euro werden den Kommunen zweckgebunden für Bildung und Erziehung, als Investition in die Bildungslandschaft, im Bereich der frühkindlichen und kindlichen Bildung zur Verfügung gestellt. u.a. für:
- ca. 1,3 Mio. € Frühkindliche Erziehung
- ca. 0,3 Mio. € für die Flüchtlingsarbeit an Grundschulen
2. Die Mittel für die Flüchtlingsarbeit an Grundschulen werden nach folgendem
Verteilungsschüssel ausbezahlt. Jeder Schulträger erhält einmalig 40 € pro
Grundschulkind. Darüber hinaus bekommt jede Ganztagsgrundschule für die
ganztägige Betreuung einmalig 5000 € . Stichtag ist der September 2015.
3. Der restliche Überschuss von ca. 1,5 Mio. soll in die Schuldentilgung fließen.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein einfaches Verfahren zu entwickeln, um diese Gelder unbürokratisch auszuzahlen